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Aufgaben des Pfarreienrates
Der Pfarreienrat
- erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft
- verabredet die Aufgaben und die Umsetzung in der Pfarreiengemeinschaft.
- ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit.
- berät nach Anhörung der Pfarrgemeinderäte und Kirchengemeinderäte der Pfarreienrat
auf jeden Fall vor Entscheidungen über:
- Regelungen der gottesdienstlichen Feiern
- die Festlegung der regeläßigen Gottesdienstzeiten
- die Gestaltung des liturgischen Lebens.
- erstellt ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarreiengemeinschaft.
- entsendet zwei Vertreter in den Dekanatsrat.
Quelle: Ordnung für Pfarrgemeinderäte
und Pfarreienräte im Bistum Trier
Pfarreienrat Treis-Karden
Gremien
Pfarreienrat Treis-Karden
Pastor Hermann–Josef Floeck
Gemeindereferentin Gabriele Franz
Kraft ihres Amtes im Pfarreienrat