Zu dem Thema „Patientenverfügung“ hatte der Pfarreienrat Treis–Karden, Arbeitskreis
Erwachsenenbildung am 26.10.09 eingeladen. Zur Freude des Veranstalters war Interesse
bei der Bevölkerung überraschend groß. Über 50 Personen wollten Näheres zu diesem
Thema erfahren. Die beiden Referenten, Herr Dr. Theodor Kastor aus Treis-Karden und
Herr Rainer Schmitz von der AWO in Cochem haben es ausgezeichnet verstanden, in die
schwierige Materie einzuführen. Während Herr Schmitz die rechtliche Seite ausführlich
und verständlich darlegte und dabei die Unterschiede zwischen Gesetzlicher Betreuung,
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufzeigte, stellte
Herr Dr. Kastor auch mit praktischen Beispielen die medizinische Sicht dar.
Gemeinsamer Tenor war unter anderem:
Für den Fall , dass nicht mehr selbst über sich entschieden werden kann, sollte
möglichst früh Festlegung in schriftlicher Form getroffen werden.
Allgemeine Formulierungen sind nicht hilfreich.
Die Festlegung des eigenen Willens sollte im engsten Familienkreis und besonders
mit den Personen des Vertrauens besprochen werden.
Jede Festlegung in schriftlicher Form ist jeder Zeit widerrufbar oder durch eine
neue Formulierung ersetzbar.
Der Ehepartner ist nicht automatisch Bevollmächtigte/r.
Wenn keine Vorsorge getroffen ist, wird vom Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung
eingerichtet
Nach ausführlichen und intensiven Fragerunden der Teilnehmer konnten auch persönliche
Anliegen geklärt werden. Am Ende der Veranstaltung lag für besonders Interessierte
ein reichhaltiges Angebot an schriftlichen Unterlagen und Broschüren bereit.
Der Vorsitzende des Pfarreienrates Dieter Schwab dankte auch im Namen der Teilnehmer
den beiden Referenten für die sachkundigen Beiträge und überreichte jeweils als Anerkennung
ein Weinpräsent.
Nähere Informationen zum Thema kann man bei der AWO in Cochem–Brauheck unter Tel.
02671/91371 oder E-mail awo-betreuungsverein-cohem@t-online.de erhalten.